Öffentliche Unterstützung
Bitte nutzen Sie außerdem sämtliche staatliche Förderungen, die vielfältigen Beratungsangebote und Hilfspakete des Bundes, des Landes sowie von Kammern und Verbänden. Die Bundesländer haben Hilfsprogramme für Kleinunternehmer eingerichtet, um unmittelbare finanzielle Schäden durch die Corona-Krise auszugleichen. Kosten wie Miete und Betriebskosten sind mit diesen Fördermitteln abgedeckt. Anlaufstellen sind die jeweiligen Förderbanken des Bundeslandes oder die Landesministerien für Wirtschaft.
Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kostenfrei über die Hotline 0800 56 007 57 beraten lassen.
In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen:
- Betriebe bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
- 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
- 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
- 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.
Die Zuschüsse werden über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erlassen. Hier finden Unternehmer und Solo-Selbstständige weitere Informationen und können den Antrag auf Soforthilfe herunterladen.
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