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Petra Friebel, Seniorenbetreuerin der GWG, beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Pflegeantrag in Corona-Zeiten.

Kann ich trotz der Coronakrise einen Pflegegrad beantragen?

Selbstverständlich ist das möglich und Sie sollten einen Antrag auch keinesfalls hinauszögern. Denn Leistungen erhalten Sie frühestens ab Antragstellung, niemals rückwirkend. Auch ein Antrag auf Höherstufung kann ungeachtet des Coronavirus jederzeit gestellt werden. Rufen Sie dafür bei Ihrer Pflegekasse an. Diese hat in der Regel die gleichen Kontaktdaten hat wie Ihre Krankenkasse. Der zuständige Mitarbeiter wird Ihnen die nötigen Antragsunterlagen zusenden. Füllen Sie die Formulare am besten gemeinsam mit einer Vertrauensperson aus. Wichtig dabei: beschönigen Sie nichts, beschreiben Sie die Einschränkungen, mit denen Sie tagtäglich leben müssen, offen und ehrlich. Viele Seniorinnen und Senioren neigen dazu, sich agiler zu präsentieren, als sie es tatsächlich sind.
Die einzige Besonderheit infolge der Corona-Kontaktbeschränkungen besteht darin, dass der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nicht wie sonst üblich zu Ihnen nach Hause kommt. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um Sie vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen. Die Begutachtung findet bis auf weiteres per Telefon statt. Nach unseren bisherigen Erfahrungen muss das kein Nachteil sein. (Siehe auch den folgenden Hinweis.)

Was muss ich bei der telefonischen Begutachtung beachten?

Die telefonische Begutachtung ist nach unserer Erfahrung nicht per se nachteilig für Sie als Versicherten. Wichtig ist, dass Sie ihre eigenen Fähigkeiten keinesfalls schönreden, sondern die Einschränkungen dem Gutachter auch eingestehen. Denn im Unterschied zum persönlichen Gespräch vor Ort kann der Gutachter Ihre Aussagen nicht mit eigenen Beobachtungen abgleichen.
Empfehlenswert ist es, sich vor dem Telefonat nochmals in aller Ruhe mit den Fragen vertraut zu machen und sie für sich selbst zu beantworten, am besten gemeinsam mit einer Vertrauensperson. Auf verschiedenen Websites wie zum Beispiel www.pflegegrad-berechnen.de ist dies testweise möglich. Die Gutachterfragen drehen sich um die Mobilität von Antragstellern ebenso wie um kognitive und kommunikative Fähigkeiten, die psychische Konstellation, die Fähigkeit zur Selbstversorgung sowie Erkrankungen und Alltagsgestaltung.
Bitten Sie die Vertrauensperson, auch bei dem Telefonat mit dem MDK-Gutachter dabei zu sein. Sie kann zuhören und helfend eingreifen, falls Sie im Gespräch mit dem Gutachter etwas Wichtiges vergessen oder etwas missverständlich beschreiben.

Was kann ich tun, wenn die telefonische Begutachtung zu einem ablehnenden Bescheid führt?

Wenn Ihre Kasse einen Pflegegrad ablehnt oder Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, haben Sie – wie außerhalb der Coronakrise auch – selbstverständlich das Recht, Widerspruch einzulegen. Aber Achtung: der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides bei der Pflegekasse eingehen. Er kann per Brief oder Fax, nicht jedoch per E-Mail übersandt werden. Bei der brieflichen Variante sollten Sie Einschreiben mit Rückschein nutzen, denn so können Sie die rechtzeitige Zustellung beweisen.
Im Widerspruchsverfahren wird ihr Fall nochmals geprüft. Dabei kann ein weiteres Gutachtergespräch (das während der Coronasperre ebenfalls telefonisch geführt wird) notwendig werden. Lassen Sie sich auch dabei durch eine Person ihres Vertrauens unterstützen.
Wird Ihr Widerspruch abermals abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage einzureichen. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat. Gerichtsgebühren fallen dabei erfahrungsgemäß nur selten an. Doch falls Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, müssen Sie dessen Kosten tragen, sofern Ihre Klage abgewiesen wird. Es sei denn, das Gericht gewährt Prozesskostenhilfe. Ob dies der Fall ist, sollten Sie Ihren Anwalt am besten vorab prüfen lassen.

Sie haben noch weitere Fragen zur Pflege und zum Wohnen im Alter? Allen Mietern der GWG Halle-Neustadt steht Petra Friebel gern mit Rat und Tat zur Seite.

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